Vermögensanlagen & Immobilien
Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der PAT BVG festgelegt und periodisch überprüft. Die PAT BVG verwaltet ihr Vermögen so, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Vermögensanlagen, eine angemessene Verteilung der Risiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln gewährleistet werden. Das oberste Ziel der Vermögensanlage ist die Erfüllung des Vorsorgezwecks.
Die PAT BVG als Personalvorsorgestiftung investiert für ihre Versicherten das Kapital, welches ganz zur Finanzierung der Leistungen der Versicherten eingesetzt wird. Die Ressorts Vermögensanlagen und Immobilien sind verantwortlich für die Bewirtschaftung des Anlageportfolios resp. die Erwirtschaftung der notwendigen Anlage- und Mieterträge. Die Aufgabe der Ressorts ist es insbesondere, die festgelegten Anlage- und Renditeziele zu erfüllen, unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Risikobudgets. Das finanzielle Gleichgewicht der PAT BVG wird nachhaltig sichergestellt, damit wir als Treuepflichtige unserer Versicherten deren finanziellen Ansprüche jederzeit erfüllen können.
Die Vermögensanlagen haben als „dritte Beitragszahlerin“ eine zentrale Bedeutung für alle Vorsorgeeinrichtungen. Auf Grundlage der Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge (BVG) und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen (insbesondere BVV2) ist die PAT BVG gehalten, detaillierte Reglemente zu führen und Richtlinien einzuhalten.
Im Anlagereglement werden die Bestimmungen zur Strukturierung und Umsetzung des Vermögens sowie die strategischen und taktischen Ausrichtungen definiert. Der Stiftungsrat bestimmt die Anlagestrategie. Die Anlagekommission entscheidet bezüglich taktischer Positionierung sowie neuen und/oder grösseren Investitionen. In weiteren Regelwerken werden die operativen Aufgaben im Tagesgeschäft und dem Controlling festgehalten sowie die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zugeordnet. Die Vermögensanlagen (mit Ausnahme der direkten Immobilienanlagen) werden im Rahmen der Kompetenzordnung operativ durch den Leiter Vermögensanlagen umgesetzt und gesteuert.
Die PAT BVG arbeitet ausschliesslich mit externen Vermögensverwaltern zusammen und betreibt dementsprechend keine interne Vermögensverwaltung. Die externen Investmentspezialisten werden mittels strukturierten Empfehlungen ausgewählt. Die PAT BVG wird durch externe Investmentconsulting- und Investmentcontroller ständig unterstützt.
Der Stiftungsrat legt die Anlagestrategie fest und berücksichtigt dabei die Risikofähigkeit und die gesetzlichen Vorgaben. Die taktischen Entscheide fällt die Anlagekommission. Die Anlageentscheide und die Ergebnisse werden laufend durch den Investmentcontroller überwacht.
Anlageklasse | Strategie | Band- breiten | Limiten BVV2 | |
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Liquidität | 2.0 % | 0 - 15 % | 100 % | 10 % pro Schuldner mit |
Obligationen | 20.0 % | 0 - 30 % | ||
Obligationen CHF | 7.0 % | 0 - 10 % | ||
Firmenanleihen | 5.0 % | 0 - 10 % | ||
Hypothekenanleihen | 2.0 % | 0 - 5 % | ||
Obligationen Welt | 13.0 % | 0 - 25 % | ||
Firmenanleihen | 8.0 % | 0 - 15 % | ||
Emerging Markt Bonds Hard Currency | 5.0 % | 0 - 10 % | ||
Aktien | 33.0 % | 5 - 50 % | 50 % | 5 % pro Gesellschaft bei Direktanlagen |
Aktien Schweiz | 11.0 % | 5 - 20 % | ||
Aktien Welt | 22.0 % | 0 - 30 % | ||
Entwickelte Länder | 16.0 % | 0 - 30 % | ||
Emerging Markets | 6.0 % | 0 - 10 % | ||
Alternative Anlagen | 11.0 % | 5 - 20 % | 15 % | Nur mittels diversifizierter |
Private Markets | 9.0 % | 5 - 20 % | ||
Private Equity | 4.0 % | 0 - 10 % | ||
Private Debt | 5.0 % | 0 - 15 % | ||
Übrige alternative Anlagen | 2.0 % | 0 - 10 % | ||
Immobilien | 28.0 % | 10 - 30 % | 30 % davon max. 1/3 im Ausland | 5% pro Immobilie; temporäre Belehnung pro Immobilie bis max. 30% des Verkehrswertes |
Immobilien Schweiz | 20.0 % | 10 - 30 % | ||
Immobilien Ausland | 8.0 % | 0 - 10 % | ||
Infrastruktur | 6.0 % | 0 - 10 % | 10 % |
Bei den Anlagen sind auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und der Ethik zu berücksichtigen. Nachhaltige Anlagen (Socially Responsible Investments SRI) berücksichtigen im Grundsatz neben langfristig orientierten finanzwirtschaftlichen Aspekten auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Anliegen. Namentlich gehören dazu die Erhaltung der physischen Grundlagen des Lebens, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die Integration aller in die Gesellschaft und die Wahrung der Interessen von künftigen Generationen. Als Grundlage für die Nachhaltigkeitspolitik der PAT BVG dienen neben der Bundesverfassung die von der Schweiz unterschriebenen Konventionen, welche sich grösstenteils in den 10 Prinzipien des UN Global Compact wiederfinden:
Menschenrechte
1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschrechte unterstützen und achten und
2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren, sowie ferner für
4. die Beseitigung aller Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit;
5. die Abschaffung der Kinderarbeit; und
6. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
8. Initiativen ergreifen, um ein grösseres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschliesslich Erpressung und Bestechung.
(Quelle: United Nations Global Compact)
Die Einhaltung dieser Normen bekräftigt die PAT BVG einerseits mit ihrem Engagement bei der Stiftung ethos anderseits dadurch, dass sie bei den Wertschriftenanlagen insbesondere mit externen Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, welche die „UN Principles for Responsible Investment“ (Prinzipien für Verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen, UN PRI) unterzeichnet und sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet haben, als Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister künftige Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (= ESG-Kriterien) bei allen Aktivitäten zu beachten.
Partner der PAT BVG müssen ESG-Aspekte in ihre Analysen und im Portfoliomanagement integrieren und von Unternehmen in direktem Dialog (Engagement) den Schutz der Umwelt, die Einhaltung sozialer Standards und gute Unternehmensführung verlangen.
Nicht gestattet sind jegliche Art von Investitionen, deren Hauptzweck oder Anlage-Fokus in den Bereichen Rüstung, Nuklearenergie, Gentechnologie, Pornographie, Glücksspiele oder Tabakherstellung liegt.
Klimastrategie
Der Klimawandel ist ein ESG-Bestandteil und birgt Chancen und Risiken für die Anlagen der PAT BVG. Deshalb nimmt die PAT BVG ihre treuhänderische Sorgfaltspflicht wahr und berücksichtigt in ihrer Anlagetätigkeit sämtliche Portfoliorisiken, darunter auch die Klimarisiken. Darum hat die PAT BVG beschlossen, wenn möglich folgende Massnahmen umzusetzen, um der Bedeutung des CO2-Fussabdrucks im Portfolio Beachtung zu schenken und die CO2-Intensität der PAT BVG-Anlagen zu reduzieren:
Investitionen:
- Bei neuen Investitionen bevorzugen wir Anlagen mit einer im Vergleich zur jeweiligen Benchmark/Peergroup tieferen CO2-Intensität.
- Ausschluss von direkten Anlagen in Kohleproduzenten
- Kritische Prüfung der Teilnahme an Kapitalerhöhungen von Unternehmen bestehender Obligationen- und Aktienanlagen
Die PAT BVG hat bereits 2017 und 2020 am Klimaverträglichkeits-Pilottest (Zusammenarbeit Bundesamt für Umwelt BAFU) teilgenommen. Sie wird auch weiterhin ihr Portfolio auf die Klimaverträglichkeit überprüfen und wo möglich Verbesserungen herbeiführen.
Direkte Immobilienanlagen:
- Bei der Sanierung und im Unterhalt von Bestandesliegenschaften berücksichtigen wir Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs – einerseits durch bauliche Massnahmen, andererseits durch die Reduktion des Anteils nicht erneuerbarer Ressourcen am Gesamtenergieverbrauch, so dass ein geringerer CO2-Ausstoss resultiert.
- Bei Neubauten streben wir eine möglichst ökologische sowie energieeffiziente Bauweise an und berücksichtigen dabei ebenso gesellschaftliche und soziale Aspekte
Klimarisiken:
- Wir verfolgen die Entwicklungen, leiten Handlungsbedarf ab und implementieren für die PAT BVG geeignete Massnahmen.
- Periodische Kommunikation über die umgesetzten ESG-Massnahmen (inkl. Klima-Massnahmen)
- Periodische Messung des PAT BVG-Portfolios hinsichtlich ESG-Kriterien und/oder CO2-Intensität