Themen im Überblick
Haben Sie das 55. Altersjahr erreicht und sind aus der obligatorischen Vorsorge ausgeschieden, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Vorsorge im bisherigen Umfang weiterzuführen. Die Weiterversicherung ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.
Formulare