Freiwillige Weiterversicherung
Haben Sie das 55. Altersjahr erreicht und sind aus der obligatorischen Vorsorge ausgeschieden, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Vorsorge im bisherigen Umfang weiterzuführen. Die Weiterversicherung ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.
Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick. Unten finden Sie alle wichtigen Dokumente dazu.
Bei Fragen oder weiterführenden Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsstelle oder unsere KundenberaterInnen.