Kapitalschutz

Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
Wir sorgen nicht nur für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter, sondern schützen auch das angesparte Altersguthaben für Ihre Angehörigen.
Wie funktioniert der Kapitalschutz?
Obwohl Pensionskassen gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, bietet PAT BVG freiwillig den Kapitalschutz ohne zusätzliche Kosten an.
Unsere grosszügige Regelung sorgt dafür, dass im Todesfall in den Jahren nach der Pensionierung niemand leer ausgeht.
Wenn ein:e Altersrentner:in innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Rentenzahlung verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen das verbleibende Altersguthaben ausbezahlt, sofern keine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente ausgerichtet wird.
Besondere Regelung für Ehe- & Lebenspartner:in
Stirbt ein Rentner innerhalb von fünf Jahren nach seiner Pensionierung, erhält die überlebende Partnerin eine Ehe- oder Lebenspartnerrente, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Verstirbt diese Partnerin ebenfalls innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des Rentners, wird das verbleibende Altersguthaben an die weiteren Angehörigen ausbezahlt.
Besonders fair bei späterer Pensionierung
Entscheiden Sie sich, bis zum 70. Lebensjahr weiterzuarbeiten, bleibt Ihr Alterskapital auch hier fünf Jahre bis zum Alter von 75 Jahren geschützt.
Diese Sicherheit für fünf Jahre besteht somit unabhängig davon, ob Sie Ihre Pensionierung im AHV-Referenzalter aufschieben oder nicht.
Warum ist das wichtig?
Dank dieser Regelung gehört die PAT BVG zu den kundenfreundlichsten Pensionskassen in der Schweiz.
Ihre Ersparnisse sind nicht nur für Ihre Rente da, sie bieten auch Ihren Angehörigen finanzielle Sicherheit.
Und das alles ohne Kürzung des Umwandlungssatzes bei der Pensionierung.
Fazit
Mit PAT BVG investieren Sie nicht nur in Ihre Zukunft, sondern auch in die Ihrer Familie.

Kapitalschutz -
Ein Beispiel aus der Praxis
Herr Meier geht mit 68 Jahren in Pension und bezieht seine Altersrente. Er verstirbt vier Jahre später im Alter von 72.
- Seine Ehefrau erhält daraufhin eine Ehegattenrente. Fünf Jahre nach dem Tod ihres Mannes stirbt auch Frau Meier…
- In diesem Fall wird das verbleibende Altersguthaben an die Hinterbliebenen ausbezahlt, abzüglich der bereits gezahlten Renten.